Liebe Besucher,

liebe Angehörige,

im Rahmen der mittlerweile 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten seit dem 09.12.2020 folgende Besuchsregelungen:

  1.  „Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss.“ Für Sie bedeutet dies konkret, dass Sie von uns zu Beginn Ihres Besuchs mit einem Antigen-Schnelltest getestet werden. Dies gilt auch für Abholungen ins private Umfeld sowie bei geplanten Spaziergängen. 
  2.  „Jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.“ Die FFP2 Masken müssen von den Besuchern mitgebracht werden. 
  3. „Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.“

Selbstredend gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorschriften (insbesondere die Händesdesinfektion) sowie das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.

Für weitere Information klicken Sie bitte hier: Verkündungsplattform Bayern.Recht

Bleims gsund!