Liebe Besucher,
liebe Angehörige,
im Rahmen der mittlerweile 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten seit dem 09.12.2020 folgende Besuchsregelungen:
- „Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss.“ Für Sie bedeutet dies konkret, dass Sie von uns zu Beginn Ihres Besuchs mit einem Antigen-Schnelltest getestet werden. Dies gilt auch für Abholungen ins private Umfeld sowie bei geplanten Spaziergängen.
- „Jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.“ Die FFP2 Masken müssen von den Besuchern mitgebracht werden.
- „Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.“
Selbstredend gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorschriften (insbesondere die Händesdesinfektion) sowie das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
Für weitere Information klicken Sie bitte hier: Verkündungsplattform Bayern.Recht
Bleims gsund!