Liebe Angehörige,

im Rahmen der Änderung zur 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung obliegt es nun den Einrichtungen, inwieweit sie Lockerungen bei den Besuchsregelungen vornehmen. Den genauen Wortlaut können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen 6. BaylfSMV

Wir haben uns für folgende Lockerungen bei den Besuchsregelungen entschieden.

  1. Es werden zusätzlich zwei Termine am Vormittag angeboten (10:00 Uhr und 10:30 Uhr).
  2. Pro Bewohner dürfen nun maximal 4 Besucher kommen.